
Die Schulbegleitung wird als individuell erforderliche Unterstützung erbracht, damit Schüler*innen mit Behinderung den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht wirksam und gleichberechtigt wahrnehmen können. Die Leistungserbringung erfolgt während und außerhalb des Unterrichts in der Schule sowie bei darüberhinausgehenden schulischen Veranstaltungen. Ziel der Schulbegleitung ist es, diesen Kindern und Jugendlichen die gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht und Schulleben zu ermöglichen – entsprechend ihres individuellen Bedarfs. In Westfalen-Lippe bieten DRK-Träger Schulbegleitung an. Kostenträger sind die Sozial- und Jugendämter und in Ausnahmefällen auch die Krankenkassen.