InklusionFoto: Michel Eram / DRK

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Ansprechpartnerin

Claudia Finger-Heints

Tel.: 0251 9739-197
Claudia.Finger-Heints(at)DRK-Westfalen.de

Als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege NRW erfolgt die Begleitung und Beratung der angeschlossenen DRK-Gliederungen und deren Einrichtungen in Westfalen-Lippe. Im Mittelpunkt stehen dabei die leistungsberechtigten Personen sowie ihr Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung.

Konkret werden für die verschiedenen Leistungsbereiche DRK-Netzwerktreffen und DRK-Arbeitskreise angeboten, die einen engen Austausch mit und unter den Leistungserbringern ermöglichen.  Die Träger und Einrichtungsleitungen werden umfassend über Änderungen der rechtlichen Grundlagen und Verfahrensabläufe informiert. In den zahlreichen Gremien der Gemeinsamen Kommission werden die Anliegen der Betroffenen und der Träger eingebracht und die Angebote stetig weiterentwickelt. Im regelmäßigen Austausch mit den Leistungsträgern werden Herausforderungen in der Umsetzung vor Ort und Veränderungen in der Klientel miteinbezogen z.B. sich verändernde Bedarfe der Kinder.

Im Folgenden werden die Eingliederungshilfeleistungen für Kinder und Jugendliche, die in unserem Verbandsbereich angeboten werden, kurz dargestellt.

Heilpädagogische, kombinierte Kindertageseinrichtungen

In Westfalen-Lippe gibt es DRK-Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder mit Behinderungen aus heilpädagogischen Gruppen und Kinder aus Regelgruppen gemeinsam gefördert werden. Diese inklusive Form der Förderung bietet den Vorteil kleinerer Gruppensettings, in denen individuell auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen werden kann. Ein interdisziplinäres Team aus Fachkräften, darunter Heilpädagogen, Sozialpädagogen und Erzieher, arbeitet eng zusammen, um eine bestmögliche Förderung jedes einzelnen Kindes zu gewährleisten. Durch diese Kombination aus unterschiedlichen Förderansätzen profitieren alle Kinder von einer abwechslungsreichen und integrativen Lernumgebung, die den Austausch und das gegenseitige Verständnis fördert.

Frühförderung

Die Frühförderung ist ein gezieltes Förderangebot für Kinder, die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind und noch nicht eingeschult wurden. Sie zielt darauf ab, die frühzeitige Entwicklung des Kindes zu unterstützen und seine individuellen Fähigkeiten zu fördern. Die heilpädagogische Frühförderung umfasst sämtliche heilpädagogischen Maßnahmen, die zur ganzheitlichen Entwicklung des Kindes und zur Entfaltung seiner Persönlichkeit beitragen. 

Die Interdisziplinäre Frühförderung, auch als Komplexleistung bezeichnet, kombiniert heilpädagogische mit medizinisch-therapeutischen Leistungen. Diese umfassende Leistung wird in Zusammenarbeit mit den Landschaftsverbänden und den gesetzlichen Krankenkassen/-verbänden verhandelt, um sicherzustellen, dass die Kinder eine individuell abgestimmte und ganzheitliche Förderung erhalten.

Autismusspezifische Fachleistung

Die autismusspezifische Fachleistung hat das Ziel, Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung so früh wie möglich eine individuelle menschenwürdige Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame, gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung wird altersunabhängig erbracht, hat aber in Bezug auf Alter und Behinderungsform (geistige oder seelische Behinderung) unterschiedliche Gesetzesgrundlagen und verschiedene Zuständigkeiten der Leistungsträger. (Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Jugendämter, Sozialämter)

Familienunterstützende Dienste (FuD)

Der Familienunterstützende Dienst (FuD) entlastet Familien, die ein Kind, einen Jugendlichen oder einen Erwachsenen mit Behinderung betreuen. Die Mitarbeiter des FuD übernehmen zeitweise die Betreuung des Menschen mit Behinderung, unterstützen ihn durch pflegerische Hilfen und fördern seine (Freizeit-)Interessen.

Die Angebote werden überwiegend über spezielle Budgets der Pflegekassen der Klient*innen refinanziert. Das sind der monatliche Entlastungsbetrag sowie die Urlaubs- und Verhinderungspflege. Darüber hinaus können Angebote teilweise über die Kurzzeitpflege oder über maximal 40 % der Pflegesachleistungen finanziert werden.

Im Rahmen der Eingliederungshilfe können Hilfen über die Soziale Teilhabe gewährt werden. (Assistenz im familiären Kontext)

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