1. Warum braucht das Deutsche Rote Kreuz Fördermitglieder?
„Das Rote Kreuz hilft.“: Das lernt hierzulande jedes Kind. Aber wieso kann es helfen? Wer sorgt dafür, dass es immer da ist, wenn Hilfe gebraucht wird? Beim Deutschen Roten Kreuz in Westfalen-Lippe engagieren sich rund 30 000 Ehrenamtliche, die ihre Freizeit, ihre Kraft und ihr Knowhow selbstlos für andere einsetzen. Dafür sorgen aber auch unsere rund 12 000 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedensten Arbeitsbereichen. Dafür sorgen aber vor allem auch die 170 000 Fördermitglieder, die das Deutsche Rote Kreuz in Westfale-Lippe mit ihrem Beitrag langfristig unterstützen.
2. Wofür werden die Fördermitgliedsbeiträge verwendet? Gibt es Mitgliedsvorteile?
3. Wie hat sich die Zahl der Fördermitglieder im DRK in den letzten zehn Jahren entwickelt?

4. Warum setzt das DRK auf Haustür- und Infostandwerbung?

5. Wie wird sichergestellt, dass sich Dienstleister und Ihre Mitarbeitenden sich korrekt verhalten?

- Die Gespräche dürfen nicht aggressiv oder aufdringlich geführt und etwaige Schwächen, wie Seh- und Hörschwierigkeiten, ein geistiges und/oder körperliches Handicap oder Sprachunkenntnisse ausgenutzt werden.
- In Aussiedlereinrichtungen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Nichtsesshafte darf grundsätzlich nicht geworben werden.
- Ebenso dürfen Personen, die noch nicht volljährig sind, nicht als neues Fördermitglied gewonnen werden.
- Bargeld, Schecks oder Sachspenden dürfen im Zusammenhang mit der Mitgliedergewinnung nicht angenommen werden.
- Den Angesprochenen muss deutlich gemacht werden, dass es sich bei der Mitgliedschaft nicht um eine einmalige Spende, sondern um eine dauerhafte Unterstützung handelt.
- Die beauftragten Mitarbeitenden tragen einen Rotkreuz-Ausweis bei sich. Auf Nachfrage klärt der/die Fundraiser*in über die Art seiner/ihrer Beschäftigung auf. Es darf nicht der Anschein erweckt werden, selbst haupt- oder ehrenamtlich für die Organisation tätig zu sein.
- Eine negative Darstellung von anderen Einrichtungen oder Organisationen wird nicht geduldet.
- Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass der Werbebeauftragte ein*e Notfallhelfer*in ist, der/die sich in einem Rettungseinsatz befindet.








