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18. Münsteraner Rotkreuz-Gespräch zum humanitären Völkerrecht: „Humanitäres Völkerrecht gehört zur DNA des Roten Kreuzes“

„Das humanitäre Völkerrecht gehört zur DNA des Roten Kreuzes“, sagte Dr. Fritz Baur, Präsident des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe bei der Begrüßung zum 18. Münsteraner Rotkreuzgespräch zum humanitären Völkerrecht. „Die Bundeswehr, das Deutsche Rote Kreuz und das humanitäre Völkerrecht“ lautete das Thema der diesjährigen Veranstaltung des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe im Freiherr-von-Vincke-Haus der Bezirksregierung Münster. Mit Blick auf Krisen wie den Ukraine-Krieg und Corona dankte Regierungsvizepräsident Dr. Ansgar Scheipers den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräften des Roten Kreuzes für die gute Zusammenarbeit und würdigte deren verlässliches Engagement: „Ein Anruf genügt und das DRK unterstützt.“

Dr. Dieter Weingärtner, ehemaliger Leiter der Abteilung Recht im Bundesministerium der Verteidigung und aktueller Bundeskonventionsbeauftragter des Deutschen Roten Kreuzes, erinnerte in seinem Vortrag an die Wurzeln der Hilfsorganisation: „Der Ursprung der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung liegt in der Fürsorge für Verletzte und Verwundete in bewaffneten Konflikten.“

Beispielsweise betreue das Rote Kreuz aktuell Tausende Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland und in den Nachbarländern der Ukraine. 

Im Rahmen der anschließenden Podiumsdiskussion mit Dr. Dieter Weingärtner, dem Landeskonventionsbeauftragten des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe, Dr. Moritz Philipp Koch, und dem Geschäftsführenden Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der Ruhr-Universität Bochum (IFHV), Prof. Dr. Pierre Thielbörger, hoben alle die hohe Bedeutung des humanitären Völkerrechts noch einmal hervor. Wenn Kriege und Konflikte sich schon nicht vollends vermeiden ließen, sei es wichtig, dass es klare Regeln für bewaffnete Konflikte gebe. Das humanitäre Völkerrecht umfasst die Regeln des Kriegsvölkerrechts, die im Fall eines Krieges oder eines anderen internationalen bewaffneten Konflikts den größtmöglichen Schutz von Menschen, Gebäuden und Infrastruktur sowie der natürlichen Umwelt vor den Auswirkungen der Kampfhandlungen zum Ziel haben. Die Verbreitung der Regeln des humanitären Völkerrechts ist eine durch das DRK-Gesetz auf das Deutsche Rote Kreuz übertragene Aufgabe. „Nur, wer Regeln kennt, kann sie auch einhalten“, erklärte Dr. Moritz Koch abschließend.

Foto Tobias Exner

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